Anlässlich einer Windparkplanung erhalten Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, der Emittentin ein Nachrangdarlehen zu gewähren. Das versetzt die Emittentin in die Lage, Kosten für die Planung der Windparks Zerfer Schneeberg und Warburg II zu übernehmen. Der Emissionserlös wird ausschließlich dafür genutzt. Weitere Anlageobjekte bestehen nicht. Die Windparks Zerfer Schneeberg und Warburg II sind im Vermögensinformationsblatt beschrieben.
Emissionsdetails
Zeichnungshinweise
- Das Beteiligungsangebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Postleitzahlgebiet 54533.
- Ab dem 16. Dezember 2024 können Bürgerinnen und Bürger ein Nachrangdarlehen der ABO Energy Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen.
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen wird der Emittentin ABO Energy GmbH & Co. KGaA gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens ist für Dezember 2024 bis 1. März 2025 geplant. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.